Reminder: Beiträge veröffentlichen

Innerhalb 30.06. sind Beiträge auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen

Veröffentlicht am 20.05.2022, von Isabell Senoner in Kategorie Allgemein, Kommentare: 0

Wir erinnern euch daran, dass alle erhaltenen Beiträge vom Vorjahr seitens der öffentlichen Verwaltung, auf eurer Webseite zu publizieren sind. Dies sieht das Gesetz Nr. 124/2017 vor. Die Zuschüsse sind innerhalb 30.06. zu veröffentlichen, falls der Gesamtbetrag über 10.000 Euro liegt.

Wendet euch für weitere Informationen an eure Steuerberatung.

 Zusätzlich kann auch dieser Link eingebaut werden: https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx

Die Nichteinhaltung dieser Transparenzpflicht hat Geldstrafen zur Folge. Die Aktualisierung der Beitragsliste könnt ihr im Backend eurer Webseite selber vornehmen, andernfalls können das auch gerne wir für euch übernehmen.

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